Garantie für Qualität und Leistung
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Alle Mitgliedsfirmen des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF)
gewähren eine Fachbetriebsgarantie für an einem Kraftfahrzeug
ausgeführten Reparaturarbeiten. Der Karosserie-Fachbetrieb ist der
Association Internationale des Réparateurs en Carrosserie (AIRC)
angeschlossen.Die Garantie ist von der AIRC anerkannt unter dem Namen
"Eurogarant".Sie ist eine Gewähr dafür, daß die Arbeiten fachgerecht
ausgeführt werden und der unterzeichnete Betrieb nach den nachstehend
festgelegten Bedingungen dafür garantiert.
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1.
Der Eurogarant-Karosserie-Fachbetrieb gewährleistet eine fehlerfreie
Ausführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten. Er beseitigt etwaige
Instandsetzungsfehler auf seine Kosten in seinem Betrieb, wenn Sie
innerhalb von drei bzw. vier Jahren seit Abnahme des reparierten
Fahrzeugs gemeldet werden. Natürlicher Verschleiß sowie Schäden durch
mangelhafte Pflege und äußere Einfüsse sind von der Gewährleistung
ausgenommen.
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2.
Der Eurogarant-Karosserie-Fachbetriebübernimmt die Garantie für die von
ihm geleistete Arbeit für den Zeitraum von drei bzw. vier Jahren nach
Abnahme des reparierten Fahrzeugs. Er trifft ferner für die bearbeiteten
Teile in die Garantie des Fahrzeugherstellers ein, soweit diese
erlöschen sollte. Während der Garantiezeit ist das Fahrzeug einmal
jährlich zu einer kostenlosen Inspektion vorzuführen.
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3.
Der Eurogarant-Karosserie-Fachbetrieb verpflichtet sich, die
ausgeführten Reparaturarbeiten auf Verlangen des Kunden im dritten bzw.
vierten Jahr nach Abnahme des reparierten Fahrzeugs kostenlos zu
überprüfen.
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4. Garantieberechtigter ist der jeweilige Fahrzeughalter.
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5. Die Innungen und Schiedsstellen des Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerks stehen für eine kostenlose Beratung zur Verfügung.
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Im übrigen gelten die Reparaturbedingungen des ZKF-Fachbetriebs

